Impressum
Verantwortlich:
Leopold Dorer GmbH
Kontakt:
Impressum
Medieninhaber, Herausgeber und Betreiber der Website
Leopold Dorer GmbH
Eschenweg 5
9991 Dölsach
Österreich
Telefon: +43 664 914 01 99
Telefon: +43 4852 68132
E-Mail:
spenglerei@dorer.at
Unternehmensdaten
Firmenbuchnummer: FN 260008s
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nummer: ATU61535716
Geschäftsführer: Leopold Bernhard Dorer
Unternehmensgegenstand:
Spenglerei, Dachdeckerei, Fassadenbau, Bauwerksabdichtungen und verwandte Gewerbetätigkeiten.
Gewerberechtliche Angaben
Zuständige Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Lienz
Anwendbare Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung (GewO)
RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
Mitglied der:
Wirtschaftskammer Tirol
Grundlegende Richtung des Mediums
Diese Website dient der Präsentation des Unternehmens Leopold Dorer GmbH sowie der Information über dessen Leistungen in den Bereichen Spenglerei, Dachdeckerei, Fassadenbau und Bauwerksabdichtung.
Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu richten:
EU-Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Sie können Beschwerden auch direkt an folgende E-Mail-Adresse richten:
Urheberrecht
Sämtliche Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Bilder, Fotos und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung das sachlich zuständige Gericht in Lienz.
Bezirksgericht Lienz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Leopold Dorer GmbH
Eschenweg 5
9991 Dölsach
Österreich
FN 260008s
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nr.: ATU61535716
Geschäftsführer: Leopold Bernhard Dorer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Leopold Dorer GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
Angebote behalten ihre Gültigkeit für 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Pläne, Skizzen, Berechnungen, Leistungsverzeichnisse, Angebote und technische Vorschläge bleiben geistiges Eigentum der Leopold Dorer GmbH und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Kalkulation basiert auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen Material-, Lohn-, Energie- und Transportkosten.
Ändern sich diese Kosten bis zur Leistungserbringung wesentlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Nicht ausdrücklich angebotene oder beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sämtliche für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Zustimmungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen.
Erforderliche Zufahrten, Baustelleneinrichtungen, Baustrom und Wasser sind kostenlos bereitzustellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder unzureichender Vorbereitung durch den Auftraggeber verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebotes verrechnet.
6. Ausführungsfristen
Angegebene Ausführungs- und Fertigstellungstermine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin vereinbart wurde.
Witterungsbedingungen, Materialengpässe, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Hieraus können keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer abgeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung ist die Leistung vom Auftraggeber abzunehmen.
Wird die Leistung genutzt oder trotz Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich beanstandet, gilt sie als übernommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Teilrechnungen zu legen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlichen Regelungen über Mahn- und Inkassokosten.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren, Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum der Leopold Dorer GmbH.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich bekanntzugeben.
Natürlicher Verschleiß, altersbedingte Veränderungen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder Eingriffe Dritter begründen keine Gewährleistungsansprüche.
10a. Inspektions- und Wartungspflicht gemäß ÖNORM B 3691
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Dächer, Dachabdichtungen, Spengleranschlüsse, Dachentwässerungen, Dachfenster, Lichtkuppeln, Absturzsicherungen, Photovoltaikanlagen und sonstige Dachaufbauten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden müssen.
Gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den Empfehlungen der ÖNORM B 3691 sind Dachabdichtungen und Dachflächen regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine fachkundige Person zu inspizieren und zu warten.
Zusätzliche Kontrollen werden insbesondere nach außergewöhnlichen Wetterereignissen wie Sturm, Hagel, Starkregen oder hoher Schneebelastung empfohlen.
Die Wartung umfasst insbesondere die Kontrolle von:
- Dachabdichtungen
- Anschlüssen und Durchdringungen
- Dachentwässerungen
- Schutz- und Nutzschichten
- Spenglerarbeiten
- Sicherheits- und Absturzsicherungseinrichtungen
- Photovoltaik- und Solaranlagen
Unterbleiben erforderliche Inspektionen, Wartungen oder die unverzügliche Behebung festgestellter Mängel, haftet die Leopold Dorer GmbH nicht für daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die regelmäßige Wartung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die langfristige Funktionstüchtigkeit und Werterhaltung von Dach- und Fassadenkonstruktionen dar.
Die Leopold Dorer GmbH bietet auf Wunsch regelmäßige Dachwartungen und Inspektionen gemäß den einschlägigen ÖNORMEN und den anerkannten Regeln der Technik an.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden und Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften – ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers.
Während der Dauer solcher Ereignisse ruhen die Leistungspflichten des Auftragnehmers.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Leopold Dorer GmbH.
14. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Lienz vereinbart.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026
